- Derivate
- derivative Finanzinstrumente; ⇡ Termingeschäfte auf der Grundlage von bestimmten Basiswerten (Underlyings). Dabei kann es sich um Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte handeln. Unter bankaufsichtsrechtlichen Aspekten gemäß § 1 XI KWG (analog im WpHG) sind diese Derivate, wenn ihr Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von (1) dem Börsen- oder Marktpreis von ⇡ Wertpapieren, (2) dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten, (3) dem Kurs von ⇡ Devisen oder Rechnungseinheiten, (4) Zinssätzen oder anderen Erträgen oder dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen.- Auch ⇡ Financial Swaps und die von ihnen abgeleiteten Geschäfte wie ⇡ Cap, ⇡ Floor und ⇡ Collar lassen sich auf die Grundformen Festgeschäft und Option zurückführen.- Unter die derivativen Geschäfte fallen bes.: ⇡ Devisentermingeschäfte, Aktienindex-Futures, Aktienindex-Optionen, ⇡ Aktienoptionen, Caps, Collars, Edelmetall-Futures, Edelmetall-Optionen, Floors, ⇡ Forward Rate Agreements, ⇡ Swap-Geschäfte, ⇡ Swaptions, Warentermingeschäfte, Zinsoptionen, Zinstermingeschäfte einschließlich hereingenommener Forward Forward Deposits und die börsenmäßigen Zins- und Indexfutures.- Die derivativen Geschäfte sind (mit Ausnahme der Stillhalterverpflichtungen bei Optionsgeschäften, die der Natur der Sache nach kein Adressenausfallrisiko und damit kein Kreditrisiko beinhalten) grundsätzlich als Kredite im Sinn des § 19 I 1 KWG einzustufen. Literatursuche zu "Derivate" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.